Unter dem Begriff Altersvorsorge versteht man die Gesamtheit aller Maßnahmen, die ich während meiner Lebenszeit treffe, um nach Ende meiner Erwerbstätigkeit, im Alter oder auch schon vorher, ein ausreichendes Einkommen zu erzielen und meinen Lebensstandard zu erhalten.

Die heutige Altersvorsorge basiert in Deutschland auf dem 3-Säulenmodell:

Säule I: Die gesetzliche Rentenversicherung. Dazu zählen die Sozialversicherungsrente der Arbeitnehmer, die Alterssicherung der Landwirte, die Berufsständische Versorgung der Künstlersozialversicherung und die Beamtenversorgung.

Säule II: Betriebliche Altersversorgung. Dazu zählt auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.

Säule III: Private Vorsorge (Ansparung von Kapital für den Ausgleich im Alter): Fondsparpläne, Riester-Rente, Rürup-Rente, Kapitallebens- und private Renten-Versicherung und Immobilienbesitz.

Die gesetzliche Altersvorsorge ist in Deutschland die klassische Altersversorgung und funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die heutigen Arbeitnehmer zahlen für die heutigen Rentner.

Betriebliche Altersversorgung (Grundlage Betriebsrentengesetz) liegt vor, wenn der Arbeitgeber eine Versorgungszusage erteilt. Der Staat unterstützt diese Vorsorge durch steuerliche und sozialversicherungspflichtige Vorteile. Es gibt 5 zulässige Durchführungswege: Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfond, Unterstützungs-Kasse, Direktversicherung.

In der Regel entscheidet der Arbeitgeber über den Durchführungsweg.

Die private Vorsorge basiert auf der Grundidee der Kapitaldeckung. Das eingezahlte Kapital und die Zinsen stehen dem Sparer zum gewünschten Zeitpunkt zur Verfügung. Er kann eine Kapitalauszahlung oder eine lebenslange Rente wählen. Der Staat hat dazu die staatlich geförderten Riester- und Rüruprenten eingeführt. Diese Anlagen unterliegen aber besonderen Regelungen. Sie können nicht beliehen, veräußert oder vererbt werden. Allerdings sind sie Hartz IV sicher. Riester- und Rüruprenten unterscheiden sich dadurch, dass Riester für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Rürup für Selbständige gedacht ist.

Fondsparpläne ohne Förderung haben den Vorteil, dass der Anleger frei darüber verfügen kann, die Anlage beliehen und auch vererbt werden kann.
Immobilienbesitz zur Eigennutzung oder Vermietung kann auch zum Erhalt des Lebensstandards im Ruhestand beitragen. Wichtiger Aspekt ist hier bei guter Lage der werterhalt.

Bei der Entscheidung, welcher Weg der richtige für Sie ist, sind wir Ihnen gern behilflich.

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